Die Möglichkeit sich als Kleinunternehmer beim Finanzamt einstufen zu lassen, bietet gerade Existenzgründern eine gute Chance ein Geschäft zu starten. Dabei ist der Kleinunternehmer von der üblichen Umsatzsteuer befreit, d. h., am Anfang wird der voraussichtliche Umsatz im Kalenderjahr geschätzt. Wird der zu erwartende Umsatz 17.500 Euro nicht übersteigen, gilt die Einstufung Kleinunternehmer. Allerdings schließt dies [...]

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